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Ungarischer Staatsbürger am Grenzübergang Lindau-Hörbranz festgenommen

Bundespolizei stellt europäischen Auslieferungshaftbefehl fest; Überstellung nach Ungarn steht aus

Von Herold-Teamvor 4 Tagen
ndespolizeidirektion München: Schneller festgenommen als die Reise nach Ungarn beendet / Bundespolizei nimmt einen gesuchten Ungarn mit Auslieferungshaftbefehl fest
Symbolfoto - Freigabe unter der Quelle "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke© Herold-Team

Ein 24-jähriger Ungar ist am Montagfrüh am Grenzübergang Lindau-Hörbranz auf der A96 von der Bundespolizei vorläufig festgenommen worden. Der Mann wollte mit einem Auto mit ungarischer Zulassung aus Österreich nach Deutschland einreisen, als Lindauer Bundespolizisten ihn kontrollierten.

Bei der Überprüfung schlug der Fahndungscomputer an. Wie die Bundespolizei mitteilte, lag gegen den 24-Jährigen ein europäischer Auslieferungshaftbefehl vor.

Vorwurf aus Ungarn

Nach Angaben der ungarischen Behörden soll der Mann auf einem Festival eine Körperverletzung begangen haben. Nach eigenen Angaben wollte er nach Ungarn reisen, um dort mit seinem zugewiesenen Sachbearbeiter wegen des Haftbefehls zu sprechen.

Vorführung in Kempten

Die Beamten nahmen den Mann noch vor Ort vorläufig fest und führten ihn am selben Tag beim Amtsgericht Kempten vor. Nach der Bestätigung der Haft lieferten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Dort wartet er nun auf seine Überstellung nach Ungarn.

Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Kempten

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren in Weilheim und Lindau nach eigenen Angaben auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich. Ziel ist es, grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern.

Zudem ist die Bundespolizei dort auf 560 Streckenkilometern und an 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden zuständig.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu und Weilheim-Schongau sowie auf die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

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