Streit um Tourismusabgabe in Husum
Bürgermeister verteidigt Transparenz – Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Abgabe
Die Diskussion um die Tourismusabgabe sorgt in Husum aktuell für Unruhe. Einzelne Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA kritisieren eine angeblich fehlende Transparenz der Stadtverwaltung. Insbesondere in den Betrieben der Kreisstadt führt dies zu Verunsicherung und einer angespannten Stimmung.
Stadtverwaltung bezieht klar Stellung
Bürgermeister Martin Kindl nimmt die Vorwürfe sehr ernst und weist sie entschieden zurück. „Ich weise den Vorwurf der mangelnden Transparenz ausdrücklich mit aller Deutlichkeit zurück“, betont Kindl. Seinen Angaben nach können alle Interessierten mit einer einfachen Online-Recherche sämtliche relevanten Informationen zur Tourismusabgabe einsehen. Das Angebot umfasst öffentlich zugängliche Auskünfte, die laut Kindl den erhobenen Vorwurf klar widerlegen.
Wohin fließt die Tourismusabgabe?
Die Stadt Husum stellt klar, dass sich die Einnahmen aus der Tourismusabgabe in Millionenhöhe gezielt zur Förderung des Tourismus einsetzen lassen. Bürgermeister Kindl betont, dass insgesamt ein Vielfaches der Einnahmen wieder direkt in touristische Projekte und die Förderung der Branche zurückfließt. So werden allein im laufenden Jahr für touristische Zwecke rund drei Millionen Euro aufgewendet, hinzu kommen 160.000 Euro für das Stadtmarketing.
Rechtliche Grundlage und Kontrolle
Die Tourismusabgabe basiert auf § 10 des kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein. Nach Angaben der Stadt wird jährlich eine separate Abrechnung erstellt, die vom Rechnungsprüfungsamt geprüft, im Stadtverordnetenkollegium beraten und beschlossen wird. Die letzten Beschlüsse hierzu sind öffentlich einsehbar.
Sitzungsunterlagen Stadt Husumhttps://www.husum.de
Planungen für die kommenden Jahre
Die gezielte Mittelverwendung soll die touristische Infrastruktur stärken und den Tourismusbetrieben zugutekommen.
Abgabepflicht und Herausforderungen
Tourismusbetriebe in Husum sind gesetzlich verpflichtet, jährlich eine Umsatzangabe zur Berechnung der Abgabe zu machen. Allerdings erfüllen weniger als ein Drittel der Betriebe diese Pflicht. In solchen Fällen schätzt die Verwaltung den Umsatz, was Rückfragen, Widersprüche oder auch gerichtliche Verfahren nach sich ziehen kann.
Gericht bestätigt städtisches Vorgehen
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig bestätigt das Vorgehen der Stadtverwaltung Husum. Ein Gastronom hatte geklagt und behauptet, er habe während der Corona-Jahre als einziger die Tourismusabgabe entrichten müssen. Das Gericht wies die Klage weitgehend ab und stellte fest, dass die Verwaltung ordnungsgemäß entlastet hat: Für 2019 und 2020 wurde keine Tourismusabgabe erhoben, die Wiederaufnahme des Verfahrens hält das Gericht für zulässig.
Um die Wirtschaft in Krisenzeiten zu entlasten, setzte die Stadt in den Jahren 2020 und 2021 die Tourismusabgabe sowie Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie aus. Trotz eines Einnahmeverlusts von rund 1,5 Millionen Euro wurde damit die Liquidität der lokalen Betriebe stabilisiert.
Transparenz und Information
Die Stadt Husum verweist darauf, dass sämtliche Beschlüsse, Abrechnungen und Sitzungsunterlagen öffentlich zugänglich sind. Die Informationen sind laut Bürgermeister Martin Kindl in wenigen Minuten abrufbar und ermöglichen einen detaillierten Einblick in die Verwendung der Abgabe.
Fazit
Die Stadt Husum sieht sich durch die öffentliche Berichterstattung verpflichtet, gegenüber Kritikern und der Bevölkerung umfassende Transparenz herzustellen. Die Tourismusabgabe bleibt ein zentrales Instrument zur Finanzierung und Weiterentwicklung des Tourismus vor Ort – dies wurde auch durch gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Die laufenden Investitionen und die Zweckbindung der Mittel sollen die Attraktivität Husums langfristig sichern und kommen letztlich allen Betrieben der Branche zugute.
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