Gemeinde Sylt fordert Grundstückseigentümer zum freien Halten von Geh‑ und Radwegen auf
Die Gemeinde Sylt fordert alle Grundstückseigentümer und -nutzer auf, die Geh- und Radwege an ihren Grundstücken von Bewuchs und Unkraut zu befreien. Dabei gilt die gesamte Geh- und Radwegfläche, einschließlich der oberen Bordsteinkante, als zu pflegen.
Überhängende Pflanzen und Äste müssen so zurückgeschnitten werden, dass keinerlei Gefahr von ihnen ausgeht. Verkehrszeichen und Straßenleuchten dürfen nicht von Bäumen oder Hecken verdeckt werden, um Beschädigungen an den Leuchtenköpfen zu verhindern.
Der Unterhaltungsschnitt von Hecken und Gehölzen ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht das ganze Jahr über zulässig.
Die entsprechenden Satzungen können auf den Internetseiten der Gemeinde Sylt (www.gemeinde-sylt.de) sowie für die Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt‑Braderup (www.amtlandschaftsylt.de) eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Weidmann unter der Telefonnummer 04651‑851‑509 und Frau Hablick unter 04651‑851‑506 zur Verfügung. Fragen per E‑Mail können an [email protected] gerichtet werden.
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