Mölln: Gehwege bei starkem Laubfall zeitnah freiräumen
Herbstlaub auf Gehwegen kann bei Nässe rutschig werden. In Mölln müssen Grundstückseigentümer die Gehwege deshalb regelmäßig von Laub, Schmutz und Unrat befreien. Bei starkem Laubfall sollen die Wege zeitnah geräumt werden.
Die Pflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt geregelt. Bei vermieteten Immobilien kann die Reinigung im Mietvertrag auf die Mieter übertragen sein. Die Kontrolle verbleibt laut Stadt jedoch beim Eigentümer.
Laub richtig entsorgen
Das Laub darf nicht in Straßenrinnen oder auf fremde Grundstücke gekehrt werden. Auch auf der Fahrbahn darf es nicht landen: Kehrmaschinen können Laubhaufen aus technischen Gründen nicht aufnehmen und müssen sie umfahren. Verstopfte Straßenabläufe und die Kanalisation können bei Starkregen zu Überschwemmungen führen.
Kleinere Mengen lassen sich über die Biotonne oder den eigenen Kompost entsorgen. Für größere Mengen nennt die Stadt die Recyclinghöfe als Anlaufstelle. Die vollständige Straßenreinigungssatzung und weitere Informationen stehen auf www.moelln.de im Bereich Ortsrecht unter „Bauen & Verkehr“.
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