Kreistag gibt Planungen für Bürgercampus Schleswig grünes Licht

Der Kreistag Schleswig-Flensburg konkretisiert die Pläne für den Bürgercampus. Ein Anbau ist noch nicht beschlossen.

Von Redaktion LK Schleswig-Flensburg1 Min. Lesezeit

Der Kreistag Schleswig-Flensburg hat sich am 7. Oktober 2026 dafür ausgesprochen, die Planungen für den „Bürgercampus Schleswig“ zu konkretisieren. Vorgesehen ist, das bestehende Kreishaus schrittweise zu optimieren und perspektivisch durch einen Anbau entlang der Flensburger Straße zu ergänzen.

Die Entscheidung legt die Richtung fest, bedeutet aber noch keine abschließende Zustimmung zum Anbau. Bis Ende des zweiten Quartals 2027 sollen insbesondere die baulichen Rahmenbedingungen weiter untersucht werden. Dazu zählen die Beschaffenheit des Baugrundes und die Hochwassersituation am Standort.

Grundlage des Beschlusses war eine Untersuchung von drei Varianten zur Neuordnung der auf mehrere Standorte im Schleswiger Stadtgebiet verteilten Kreisverwaltung. Die weitere Planung konzentriert sich nun auf den Bürgercampus. Die Bündelung von Verwaltungsleistungen an einem zentralen Standort soll Orientierung erleichtern und Wege verkürzen.

Umbau im Kreishaus beginnt schrittweise

Die Arbeiten an den bestehenden Strukturen sollen bereits unabhängig von einem möglichen Anbau angestoßen werden. Flächen sollen neu genutzt und räumliche Strukturen an unterschiedliche Tätigkeiten angepasst werden, etwa an konzentriertes Arbeiten, Beratung und fachübergreifenden Austausch.

Sollten bislang unbekannte Risiken den Anbau wesentlich einschränken, bleibt eine Zwei-Standorte-Lösung als Alternative bestehen. Sie umfasst ebenfalls die Optimierung des Kreishauses. Zusätzliche Kapazitäten würden dann in einem neuen Dienstleistungszentrum auf einem noch zu erwerbenden Grundstück im Schleswiger Stadtgebiet geschaffen.

Geplante Kosten und weitere Hintergründe

Für die schrittweise Optimierung des Kreishauses sind rund 19 Millionen Euro vorgesehen, für den geplanten Anbau weitere rund 33 Millionen Euro. Nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind alle drei untersuchten Varianten langfristig wirtschaftlicher als ein unveränderter Verbleib in der bisherigen Standortstruktur. Durch die Bündelung und die Abmietung bisheriger Liegenschaften sollen langfristig Miet-, Energie- und Bewirtschaftungskosten sinken.

Weitere Hintergründe zur geplanten Neuordnung der Kreisverwaltungsstandorte finden sich in unserem früheren Bericht vom 11. September 2026.

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