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Ahrensburg hebt Radwegebenutzungspflicht auf

Radfahrende können in drei Straßen künftig selbst wählen – mehr Sicherheit und Komfort im Straßenverkehr

Die Stadt Ahrensburg informiert über eine wichtige Änderung im Straßenverkehr: In der Fritz-Reuter-Straße, im Reeshoop und in der Manfred-Samusch-Straße wurde die Radwegebenutzungspflicht zum Ende Juli 2025 aufgehoben. Dadurch ergibt sich für Radfahrende die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen möchten. Gleichzeitig werden Autofahrerinnen und Autofahrer dazu angehalten, verstärkt auf Radfahrende auf der Fahrbahn zu achten.

Was bedeutet die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht?

Nach geltenden Vorgaben ist eine verpflichtende Nutzung von Radwegen nur dann vorgeschrieben, wenn diese baulich vollständig vorhanden sind. Bei den genannten Straßen ist dies nicht mehr der Fall, sodass Radfahrende die Wahlfreiheit haben. Damit sollen die Sicherheit und der Komfort für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert werden.

Auch E-Scooter sind hinsichtlich der Benutzungspflicht weitgehend gleichgestellt und müssen in der Regel den Radweg benutzen. Eine Ausnahme besteht auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Fahrrad frei“ – hier gilt die Freigabe in der Regel nicht für E-Scooter.

Beschilderung von Geh- und Radwegen: Das gilt in Ahrensburg

Die Verkehrssituation wird immer vielfältiger, weswegen klare Regelungen für das Miteinander im Straßenverkehr wichtig sind. Entscheidend ist, welches Verkehrsschild an den jeweiligen Wegen steht. Ein Überblick:

  • Kein Schild vorhanden: Radfahrende dürfen den Gehweg nicht nutzen.
    Eine Ausnahme gilt für Kinder: 8 bis 10-Jährige dürfen, Kinder unter 8 Jahren nur in Begleitung einer Person.
  • Gehweg mit Zusatz „Fahrrad frei“: Vorrang haben Fußgänger. Radfahrende dürfen dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen besondere Rücksicht nehmen.
  • Gemeinsamer Geh- und Radweg: Hier teilen sich Fußgänger und Radfahrende den Weg. Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit sind Pflicht, besonders wenn Kinder oder ältere Menschen unterwegs sind.
  • Getrennter Geh- und Radweg: Getrennte Bereiche sind klar zu nutzen. Geschwindigkeit und Abstand müssen an die Situation angepasst werden.
  • Radweg: Für Radfahrende und E-Scooter verpflichtend, andere Verkehrsteilnehmende sind hier ausgeschlossen.
  • Worauf Radfahrende in der Praxis achten sollten

    Da immer mehr Menschen mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs sind, ist gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend. Radfahrende sollten sich stets über die aktuelle Beschilderung informieren und ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen. Fußgängerinnen und Fußgänger haben auf freigegebenen Gehwegen immer Vorrang.

    Service: Öffnungszeiten des Dienstgebäudes

    Für Rückfragen und Anliegen steht das Dienstgebäude in der Manfred-Samusch-Straße 5 zu folgenden Zeiten offen:

    • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
    • Internationale Partnerschaften der Stadt Ahrensburg

      Die Stadt Ahrensburg pflegt freundschaftliche Beziehungen zu Städten im In- und Ausland:

      • Esplugues, Spanien
      • Feldkirchen, Österreich
      • Ludwigslust, Deutschland
      • Viljandi, Estland
      • Sicherheitshinweis zu E-Mail-Kommunikation

        Die Stadt Ahrensburg weist darauf hin, dass E-Mails in der Regel unverschlüsselt versendet werden. Hinweise zum Datenschutz und zur verschlüsselten Kommunikation finden sich in der Datenschutzerklärung der Stadt.

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