Norderstedt startet eigene Verkehrsüberwachung

Die Stadt Norderstedt wird auch künftig Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen im gesamten Stadtgebiet durchführen. Grundlage hierfür ist die geänderte Landesverordnung Schleswig-Holsteins, die ab dem 1. Januar 2026 gilt und von Verkehrs- und Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen unterzeichnet wurde. Demnach können kreisangehörige Städte mit mehr als 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eigenständig für Lärm- und Verkehrssicherheit sorgen.
Hintergrund: Neue Landesverordnung und lokale Verantwortung
Statement der Oberbürgermeisterin
Norderstedts Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder bedankt sich beim Land Schleswig-Holstein sowie beim Segeberger Landrat Jan Peter Schrö für die konstruktive Zusammenarbeit in der bisherigen Erprobungsphase und die Unterstützung bei der jetzigen Umsetzung.
Zukünftige Kontrollen im Stadtgebiet
Die Stadt plant, an mehreren Stellen im gesamten Stadtgebiet die Geschwindigkeit zu überwachen. Dabei stehen insbesondere die Reduzierung von Verkehrslärm und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Fokus. Ergänzend sind Rotlichtkontrollen an neuralgischen Punkten vorgesehen – insbesondere dort, wo ein erhöhtes Risiko für gefährliche Situationen besteht.
Zusammenarbeit mit Kreis und Polizei bleibt bestehen
Neben den Aktivitäten der Stadt wird der Kreis Segeberg in enger Abstimmung mit der Polizei weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in Norderstedt vornehmen, insbesondere entlang der Lärmschutzzonen.
Mobilität, Sicherheit und Lärmschutz im Fokus
Ein Foto in der Presseinformation zeigt ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät, wie es künftig in Norderstedt verstärkt zum Einsatz kommen soll.
title="Pressesprecher Stadt Norderstedt"
subtitle="Oberbürgermeisterin / Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing"
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