Kommunalwahl 2025: Wahlbenachrichtigungen verschickt
Ein Dokument für beide Termine – So nutzen Sie Ihre Benachrichtigung bei Wahl und Stichwahl
Die Gemeindewahlleitung informiert aktuell über den Ablauf der anstehenden Kommunalwahl und gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit den verschickten Wahlbenachrichtigungen. Am 14.08. wurden an alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen versandt. Diese Benachrichtigungen gelten sowohl für die Hauptwahl am 21.09.2025 als auch für eine mögliche Stichwahl am 12.10.2025.
Wichtige Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungen
Alle Wahlberechtigten sollten beachten, dass die einmal versandte Wahlbenachrichtigung sowohl für die Hauptwahl als auch für die Stichwahl verwendet wird. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl verschickt.
Ablauf am Wahltag
Am Wahltag, dem 21.09.2025, müssen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzeigen. Nach dem Eintrag ins Wählerverzeichnis wird die Wahlbenachrichtigung wieder ausgehändigt. Somit kann sie bei einer eventuellen Stichwahl am 12.10.2025 erneut genutzt werden.
Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufbewahren
Die Gemeindewahlleitung bittet alle Wahlberechtigten ausdrücklich, ihre Wahlbenachrichtigung bis zur Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses sorgfältig aufzubewahren. Nur mit der Benachrichtigung ist eine Teilnahme an beiden möglichen Wahlterminen unkompliziert möglich.
Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindewahlleitung wenden.
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