Toter in Wohnungslosenunterkunft entdeckt
Stadt Schleswig plant verbesserten Betreuungsschlüssel und neues Wohnprojekt „Housing First“
Am Dienstag, 8. Juli 2025, wurde in der städtischen Wohnungslosenunterkunft Ansgarweg eine leblose Person entdeckt. Mitarbeitende der Stadtverwaltung fanden den Verstorbenen im Rahmen einer geplanten Hygienekontrolle. Nach Auskunft der Polizei gibt es gegenwärtig keine Hinweise auf eine unnatürliche Todesursache. Die exakte Ursache sowie der Todeszeitpunkt werden derzeit noch durch rechtsmedizinische Untersuchungen geklärt; eine Obduktion ist vorgesehen.
Bekannte Abläufe und Maßnahmen nach dem Vorfall
Die betroffene Person war seit Mai 2025 in der Unterkunft untergebracht und stand zuletzt Mitte Juni 2025 in Kontakt mit der Stadtverwaltung. Am 12. Juni erfolgte eine Vorsprache beim zuständigen Kreis. Regelmäßige Begehungen im Juni hatten keine Auffälligkeiten ergeben, erst die Hygienekontrolle am 8. Juli führte zur Entdeckung des Todesfalls.
Im Nachgang mussten einige Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Zimmer vorübergehend in andere Unterkünfte umziehen. Das betroffene Haus wird aktuell von einer spezialisierten Fachfirma gereinigt und entrümpelt, auch die übrigen Zimmer werden einer gründlichen Reinigung unterzogen.
Fragen und Antworten rund um den Vorfall
Am 8. Juli 2025 bei einer anlassbezogenen Hygienekontrolle.
Die Ermittlungen dauern an, es gibt aktuell keinen Verdacht auf Fremdeinwirkung.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine Angaben zur Person gemacht.
Seit Mai 2025, letzter Kontakt mit der Verwaltung war Mitte Juni.
Bei einer Vorsprache im Juni zeigte die Person erkennbare gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Kontrollen erfolgen nur aus Anlass – bei der letzten Begehung in Kalenderwoche 26 gab es keine Auffälligkeiten. Erst die Hygienekontrolle am 8. Juli führte zum Zutritt.
Das Haus wird umfassend gereinigt und angrenzende Zimmer werden vorbereitet. Einige Bewohner*innen wurden kurzfristig verlegt.
Die Reinigungen haben begonnen, konkrete Zeitangaben und Kostenschätzungen sind derzeit nicht möglich.
Die Betreuungssituation soll verbessert werden, eine Beschlussvorlage dazu wird am 21. Juli 2025 im Stadtrat diskutiert.
Derzeit entspricht dies 25 % einer Vollzeitkraft, dauerhafte Präsenz besteht bisher nicht.
Kontrollen erfolgten bisher anlassbezogen, beispielsweise aus Gründen des Brandschutzes.
Ja, im Rahmen des neuen Projekts „Housing First“ soll eine Vor-Ort-Betreuung durch die Diakoniestiftung Schleswig-Holstein erfolgen.
Nein, es gibt keine festen zeitlichen Begrenzungen.
Die Unterbringung basiert auf einer ordnungsbehördlichen Verfügung und erfolgt nicht wie bei einem klassischen Mietverhältnis.
Perspektiven und geplante Weiterentwicklungen
Die Stadt Schleswig reagiert auf den tragischen Vorfall mit einer grundlegenden Überprüfung der Betreuungssituation in den städtischen Wohnunterkünften. Bisher war lediglich eine Betreuung im Umfang von 25 Prozent einer Vollzeitstelle vorgesehen. Eine dauerhafte und regelmäßige Präsenz vor Ort ist aus Sicht der Verwaltung jedoch künftig nötig. Dazu plant die Stadt eine personelle Aufstockung im zuständigen Fachdienst, die am 21. Juli 2025 im Stadtrat zur Abstimmung gestellt wird.
Bürgermeister Stephan Dose unterstreicht die Bedeutung struktureller Verbesserungen: „Todesfälle wie dieser sind tragisch, besonders wenn Menschen vereinsamt und ohne tragende soziale Kontakte leben. Als Kommune stehen wir in der Verantwortung, die strukturellen Rahmenbedingungen in der Wohnungslosenhilfe zu verbessern.“
Neubauprojekt und sozialpädagogische Vor-Ort-Betreuung
Im Zuge des Neubaus des Projekts „Housing First“, getragen von der Diakoniestiftung Schleswig-Holstein, ist zudem eine sozialpädagogische Betreuung vor Ort vorgesehen. Die Stadt Schleswig will die bestehenden Strukturen der Wohnungslosenunterbringung überprüfen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung einleiten. Ziel ist es, die Betreuung und Begleitung wohnungsloser Menschen bedarfsgerecht und nachhaltig zu verbessern.
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