Schleswig mahnt: Schnee räumen nicht vergessen!
Grundstückseigentümer und Mieter müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr mindestens 1,50 Meter breit freihalten und mit Sand oder Split streuen – für mehr Sicherheit im Winter.
Mit dem ersten Schneefall der Saison rückt die Verkehrssicherheit auf Gehwegen in den Fokus. Die Stadt Schleswig ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an die geltenden Räum- und Streupflichten zu halten, um Gehwege für alle sicher begehbar zu machen.
Gehwege sichern: Wer ist zuständig?
In Schleswig sind grundsätzlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke für das Räumen und Streuen des Gehwegs verantwortlich. In vielen Fällen wird diese Aufgabe auch im Mietvertrag geregelt und somit auf die Mietenden übertragen.
Was muss getan werden? Die wichtigsten Regeln im Überblick
Bedeutung für verschiedene Bevölkerungsgruppen
Gut geräumte Gehwege sind wichtig für die Sicherheit aller – besonders für ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind. Jeder Beitrag zählt, um Unfälle im öffentlichen Raum zu vermeiden.
Weitere Informationen und Kontakt
title="Straßenreinigungssatzung der Stadt Schleswig"
subTitle="Weitere Details zu den Pflichten finden Sie online."
url="https://www.stadtwerke-sh.de/umweltdienste-schleswig"
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title="Stadt Schleswig"
subtitle="Für Rückfragen zur Räum- und Streupflicht"
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Die Stadt Schleswig bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe während der Wintermonate. Ein achtsames Miteinander sorgt dafür, dass die Wege auch bei Schnee und Eis sicher bleiben.
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