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Schleswig mahnt: Schnee räumen nicht vergessen!

Von Redaktion Schleswig1 Min. Lesezeit

Schnee und Eis auf Gehwegen: Was Sie wissen sollten

Im Winter fällt oft Schnee.

Schnee kann Gehwege glatt machen.

Das ist gefährlich für alle Menschen.

Die Stadt Schleswig bittet Sie:

Räumen und streuen Sie den Gehweg vor Ihrem Haus.

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Wer muss den Gehweg räumen?

Die Personen, die ein Grundstück besitzen, sind zuständig.

Manchmal steht im Mietvertrag, dass Mieter räumen müssen.

Räum- und Streupflicht heißt:

Sie müssen Schnee und Eis auf dem Gehweg beseitigen.

Auch streuen, damit niemand ausrutscht.

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Was müssen Sie tun?

Folgendes ist wichtig:

  • Der Gehweg soll mindestens 1,50 Meter breit geräumt sein.
  • Bei Glätte verwenden Sie bitte Sand oder Split.
  • Streusalz soll man möglichst nicht benutzen.

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Wann müssen Sie räumen und streuen?

  • Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr sollen Sie nach Schnee und Eis schauen.
  • Bei Glätte oder Schnee räumen und streuen Sie bitte schnell.
  • Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee muss bis morgens beseitigt sein.
  • Werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr.

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Warum ist das wichtig?

Gut geräumte Gehwege sind für alle sicher.

Besonders wichtig ist es für:

  • Ältere Menschen
  • Familien mit Kindern
  • Menschen mit Rollstuhl oder Rollator

Jeder kann helfen, Unfälle zu vermeiden.

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Wo bekommen Sie mehr Infos?

Mehr Details finden Sie hier:

Straßenreinigungssatzung der Stadt Schleswig

Bei Fragen können Sie die Stadt Schleswig kontaktieren.

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Die Stadt bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern.

Nur gemeinsam sind die Wege bei Schnee sicher.

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